Wir verbessern ständig unsere Leistungsfähigkeit im Hinblick auf elektronische Bearbeitung und Datentransfer unserer Planungs- und Bauprojekte. Zielsetzung ist künftig die vollständige Digitalisierung sämtlicher Bauprozesse von Planung über Baugenehmigung bis zur späteren Bauausführung.
DIGITALER BAUANTRAG
Digitale Einreichung aller gängigen bauaufsichtlichen Anträge und Bauanzeigen nach Absprache und Vorgabe der Genehmigungsbehörden. Digitale Baugenehmigungen ersetzen als "Bauantrag online" (weitgehend) die bei Einreichung in Papierform zwingend zu verwendenden Formulare und Baueingabepläne.
Bauvorlagen werden als Dateien im PDF-Format zur Genehmigungsbehörde über "online-Assistenten" übermittelt. Dies führt zum Entfall notwendiger Unterschriften bei den meisten Bauvorlagen. Hierbei dient "Mein Unternehmenskonto" als Nachweis für eine identifizierte und authentifizierte Organisation, die Zugriff zu digitalen Verwaltungsleistungen erhalten.
QUALIFIZIERTE SIGNATURKARTEN
Nutzbar sind im Bedarfsfall "Qualifizierte Signaturkarten (QES)" zur rechtsverbindlichen digitalen Unterschrift elektronischer Dokumente mit der höchsten Beweiswert (Schriftform gemäß § 126a BGB), wenn bauliche Prozesse die Schriftform erfordern.
E-Signaturen ersetzen die Unterschriften in der digitalen Welt, weisen den Urheber rechtssicher nach und schützen die Dokumenten vor Manipulation. Hierdurch können umfangreich ausgedruckte Schriftstücke wie Vertragsunterlagen, Gutachten, Angebote und Konstruktionszeichnungen entfallen. Im Einzelfall ist der Einsatz von Signaturkarten mit speziellen Berufsattributen z.B. Architekt, Sachverständiger (IHK) möglich.
SICHERE UND VERSCHLÜSSELTE KOMMUNIKATION
Für die Versendung von Dokumenten, Dateien und Bilder mit großen Datenmengen können Cloud-Speicher und Filesharing-Dienste mit Hochsicherheitszentren in Deutschland (Hosted in Germany) verwendet. Hierdurch ist die Umsetzung von europäischen Datenschutzgesetzen gewährleistet.
ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN (E-RECHNUNGEN)
Versand von Rechnungen als elektronische Honorarrechnung (E-Rechnung) nach europäischer Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der E-Rechnungsverordnung des Bundes. Hierbei werden je nach Empfänger spezielle Formatanforderungen im Standard "XRechnung" und "ZUGFeRD" berücksichtigt.