Wir betreuen als Architekten und Ingenieure sämtliche Leistungsphasen der Honorarordnung für Bauteile an Fassaden und Balkonen. Von der Voruntersuchung, Ausführungsplanung, Ausschreibung bis zur Bauüberwachung erfolgt durch uns die Bearbeitung einer Instandsetzung von Putzfassaden, Wärmedämmverbundsystemen und vorgehängten, hinterlüfteten Fassadenflächen (VHF). Hierzu gehört auch die Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen an Brüstungen und Balkonkragplatten.

Als Fachplaner für Bauwerksinstandsetzung nach WTA (EIPOS) sind wir ebenfalls fachlich geeignet
denkmalgeschützte Bauteile in Abstimmung mit zuständigen Behörden fachtechnisch zu betreuen.